AGB
Klar geregelt. Transparent vereinbart.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Karin Mar, handelnd unter „Klar in Form“
Am Plänksken 45 – 47809 Krefeld
– nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt –
und ihren Auftraggebern.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Selbstständige, Freiberufler, juristische Personen und Vereine. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen ausdrücklichen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot der Auftragnehmerin in Textform annimmt oder die Auftragnehmerin den Auftrag in Textform bestätigt.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gehören nicht zum vereinbarten Auftrag. Dies gilt insbesondere für:
zusätzliche Entwürfe oder Gestaltungsrichtungen,
weitere Korrekturrunden,
nachträglich hinzugekommene Seiten, Folien, Motive oder Dateiformate,
Texterstellung oder umfangreiche Textüberarbeitung,
Übersetzungen,
umfangreiche Bild- oder Informationsrecherchen,
die individuelle Erstellung von Bildern, Illustrationen, Bildkompositionen oder aufwendigen grafischen Elementen,
die Beschaffung oder Überarbeitung von Logos,
die Erstellung komplexer Grafiken oder Berechnungen,
die Beauftragung einer Druckerei,
die Überlassung offener Arbeits- oder Quelldateien.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber vor der Ausführung darauf hin, wenn durch einen Änderungswunsch zusätzlicher, kostenpflichtiger Aufwand entsteht.
Der Auftraggeber stellt alle für den Auftrag erforderlichen Texte, Daten, Logos sowie vorhandenen Bilder und Ausgangsdateien vollständig, rechtzeitig und in verwendbarer Qualität zur Verfügung. Soweit Bilder, Illustrationen oder sonstige grafische Elemente durch die Auftragnehmerin erstellt, ausgewählt oder beschafft werden sollen, ergibt sich dies aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin über den vorgesehenen Verwendungszweck, das gewünschte Dateiformat und gegebenenfalls bestehende technische Vorgaben.
Bearbeitungszeiten beginnen erst, wenn die erforderlichen Unterlagen und verbindlichen Angaben vollständig vorliegen.
Verzögerungen, die durch fehlende, fehlerhafte, widersprüchliche oder verspätet bereitgestellte Informationen entstehen, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
Der Auftraggeber soll möglichst eine Person benennen, die Rückmeldungen intern abstimmt und gebündelt übermittelt.
Zusätzlicher Aufwand, der durch unvollständige Unterlagen, wechselnde Ansprechpartner oder widersprüchliche Rückmeldungen entsteht, kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
Art und Anzahl der im Preis enthaltenen Gestaltungsentwürfe oder groben Gestaltungsrich-tungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Grobe Gestaltungsrichtungen dienen dazu, den grundsätzlichen Aufbau oder das Erscheinungsbild festzulegen. Sie können sich beispielsweise hinsichtlich Anordnung, Schriftwahl, Farbwirkung, Bildaufteilung oder Platzierung des Logos unterscheiden.
Nach der Entscheidung des Auftraggebers wird die ausgewählte Gestaltungsrichtung ausgearbeitet. Die Auswahl und anschließende Ausarbeitung der vereinbarten Gestaltungsrichtung gelten nicht als Korrekturrunde.
Weitere, nicht vereinbarte Gestaltungsrichtungen, Varianten oder vollständig neue Konzepte werden nur nach vorheriger Abstimmung erstellt und gesondert vergütet.
Nicht ausgewählte Entwürfe und Gestaltungsrichtungen dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet oder an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Auftragnehmerin kann nach ausdrücklicher Vereinbarung Bilder, Illustrationen, Bildkompositionen und sonstige grafische Elemente erstellen sowie geeignetes Bildmaterial auswählen, beschaffen oder bearbeiten.
Art, Umfang, Anzahl, Stil und Verwendungszweck der zu erstellenden oder zu beschaffenden Bildmaterialien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Die Erstellung zusätzlicher Motive, grundlegender Alternativen oder nachträglicher Änderungen der vereinbarten Bildidee oder Stilrichtung ist nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit Bildmaterial, Schriften, Canva-Elemente, Stockmaterialien oder sonstige Bestandteile Dritter verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter.
Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber vorab darauf hin, wenn für die Verwendung bestimmter Materialien zusätzliche Lizenz- oder Beschaffungskosten entstehen.
Die zu übergebenden Dateiformate ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Je nach Vereinbarung können insbesondere Word-, Excel-, PowerPoint-, PDF-, JPG-, PNG- oder andere ausdrücklich vereinbarte Dateien übergeben werden.
Wird eine bearbeitbare Canva-Vorlage vereinbart, erhält der Auftraggeber Zugriff auf das betreffende Canva-Design oder eine bearbeitbare Kopie. Die Art der Übergabe wird im jeweiligen Auftrag festgelegt.
Ein Anspruch auf Herausgabe sonstiger offener Arbeits-, Roh- oder Quelldateien, insbesondere von Photoshop- beziehungsweise PSD-Dateien, besteht nur, wenn deren Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
Werden offene Arbeitsdateien übergeben, kann deren Nutzung von erforderlichen Programmen, Schriften, Lizenzen oder sonstigen technischen Voraussetzungen abhängen. Die Auftragnehmerin weist auf ihr bekannte Besonderheiten hin.
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Eine Korrekturrunde ist die einmalige, gebündelte Übermittlung kleinerer Änderungen an der ausgewählten und ausgearbeiteten Gestaltungsrichtung.
Zur Korrekturrunde können insbesondere gehören:
die Korrektur einzelner Schreibfehler,
kleinere Änderungen vorhandener Texte,
der Austausch einzelner vom Auftraggeber gelieferter Bilder,
kleinere Anpassungen von Größen, Abständen oder Anordnungen.
Nicht zu einer Korrekturrunde gehören insbesondere:
ein neues Gestaltungskonzept,
eine grundlegende Änderung der ausgewählten Gestaltungsrichtung,
weitere Varianten oder zusätzliche Entwürfe,
umfangreiche neue oder geänderte Texte,
zusätzliche Seiten, Folien, Motive oder Formate,
eine Änderung des ursprünglichen Verwendungszwecks,
Änderungen an bereits freigegebenen Inhalten,
mehrere zeitlich getrennt übermittelte Änderungslisten.
Der Auftraggeber wird gebeten, Änderungswünsche vollständig und gebündelt zu übermitteln.
Weitere Korrekturrunden, zusätzliche Varianten und sonstiger Mehraufwand werden nach der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vergütungsregelung berechnet.
Bevor erkennbar kostenpflichtiger Zusatzaufwand ausgeführt wird, informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber darüber.
Vor Fertigstellung erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, die erstellte Fassung zu prüfen.
Der Auftraggeber prüft insbesondere:
Texte und Schreibweisen,
Zahlen und Preise,
Namen und Anschriften,
Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
Bilder und Logos,
Reihenfolge und Vollständigkeit der Inhalte,
Seitenaufteilung und Format.
Die Freigabe erfolgt in Textform, beispielsweise per E-Mail.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass er die Unterlage geprüft hat und die enthaltenen Angaben nach seiner Kenntnis richtig und vollständig sind.
Änderungen nach erfolgter Freigabe können gesondert berechnet werden.
Die Freigabe bezieht sich zunächst auf die von der Auftragnehmerin erstellte Datei. Die Beauftragung einer Druckerei oder eines sonstigen Dienstleisters durch die Auftragnehmerin ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Eine rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder sonstige fachliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Marken, Grafiken, Schriften und sonstigen Materialien für den vereinbarten Auftrag zu verwenden.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Verwendung der bereitgestellten Materialien keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Wird die Auftragnehmerin wegen eines vom Auftraggeber bereitgestellten Materials berechtigt von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber sie von den daraus entstehenden Ansprüchen und erforderlichen Kosten frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, diese für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Dies gilt auch für von der Auftragnehmerin erstellte Bilder, Illustrationen, Bildkompositionen und sonstige grafische Elemente.
Der Auftraggeber darf die übergebenen Arbeitsergebnisse für seinen eigenen Geschäftsbetrieb insbesondere:
verwenden und vervielfältigen,
ausdrucken und veröffentlichen,
selbst bearbeiten,
durch eigene Beschäftigte bearbeiten lassen,
durch von ihm beauftragte Dienstleister bearbeiten lassen.
Der Auftraggeber darf die Dateien an eigene Beschäftigte sowie an von ihm beauftragte Druckereien, Agenturen, IT-Dienstleister und sonstige Dienstleister weitergeben, soweit dies der Nutzung oder Bearbeitung für seinen eigenen Geschäftsbetrieb dient.
Nicht gestattet ist ohne ausdrückliche Vereinbarung:
der Verkauf der Gestaltung oder Vorlage als eigenes Produkt,
die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung zur eigenständigen Nutzung durch andere Unternehmen oder Personen,
die Aufnahme in eine öffentlich oder kommerziell zugängliche Vorlagen- oder Mediendatenbank,
die Verwendung nicht ausgewählter Entwürfe.
Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Rechte an verwendeten Bildern, Schriften, Canva-Elementen, Stockmaterialien, Softwarebestandteilen oder sonstigen Materialien Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Auftragnehmerin kann keine weitergehenden Rechte übertragen, als ihr selbst zustehen.
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach den jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften.
Zusatzleistungen werden nach der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vergütungsregelung berechnet.
Fremdkosten, insbesondere für Druck, Versand, kostenpflichtige Bilder, Schriften oder externe Dienstleistungen, werden nur nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Anzahlungen oder Teilzahlungen werden nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzlich vorgesehene Verzugsschäden geltend zu machen.
Wurde eine Anzahlung oder Teilzahlung vereinbart und ist diese trotz Fälligkeit nicht geleistet, kann die Auftragnehmerin noch ausstehende Arbeiten bis zum Zahlungseingang zurückstellen.
Bearbeitungszeiten beginnen, sobald der Auftrag vereinbart wurde und alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.
Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Wird ein Termin für einen ersten Entwurf genannt, umfasst dieser Termin noch nicht die anschließende Rückmeldung des Auftraggebers, die Korrekturbearbeitung und die endgültige Freigabe.
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
Bei höherer Gewalt, Krankheit, technischen Störungen oder anderen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber darüber so bald wie möglich.
Wird ein bereits begonnener Auftrag vom Auftraggeber vorzeitig beendet, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach der vereinbarten Vergütungsart abgerechnet. Bei einem Festpreisauftrag sind die erbrachten Teilleistungen entsprechend ihrem Anteil am vereinbarten Festpreis zu vergüten. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand werden die bis zur Beendigung angefallenen Arbeitszeiten nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bereits eigens für den Auftrag beschaffte Bilder, Schriften, Materialien oder externe Leistungen sind vom Auftraggeber zu bezahlen, soweit diese Kosten mit ihm abgestimmt oder von ihm veranlasst wurden.
Auf Wunsch erhält der Auftraggeber die bis zur Beendigung erstellten Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Dateiformaten, sofern die bis dahin hierfür erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vollständig bezahlt wurden.
Ein Anspruch auf Herausgabe nicht vereinbarter offener Arbeitsdateien, Rohdateien oder unfertiger Zwischenstände, insbesondere PSD-Dateien, besteht bei einer vorzeitigen Beendigung nicht. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.
Die Auftragnehmerin erstellt eine druckfähige Datei nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Auswahl und Beauftragung einer Druckerei erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber.
Übernimmt die Auftragnehmerin aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung die Druckabwicklung, werden Leistungsumfang, Vergütung, Druckkosten und Zahlungsweise gesondert festgelegt. Eine Bestellung erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
Geringfügige Abweichungen bei Farbe, Helligkeit, Format oder Material zwischen Bildschirmdarstellung, Ausdruck, Probedruck und Endprodukt können technisch bedingt sein.
Für Produktions- oder Lieferfehler einer vom Auftraggeber selbst ausgewählten und beauftragten Druckerei ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich.
Der Auftraggeber wird gebeten, die erbrachte Leistung nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen in Textform möglichst konkret mitzuteilen.
Bei einem berechtigten Mangel erhält die Auftragnehmerin zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.
Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil der Auftraggeber nachträglich eine andere gestalterische oder inhaltliche Lösung bevorzugt, die nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrags war.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer für die Durchführung des Vertrags wesentlichen Pflicht haftet die Auftragnehmerin nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Auftragnehmerin nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen, geschäftlichen oder werblichen Erfolg der erstellten Unterlagen.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für die fachliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, soweit deren fachliche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags war.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Eine dauerhafte Archivierung von Ausgangs-, Arbeits- oder Enddateien durch die Auftragnehmerin ist nicht geschuldet.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die ihm übergebenen Dateien dauerhaft zu sichern.
Ein Anspruch auf spätere Verfügbarkeit oder erneute Übersendung der Dateien besteht nicht.
Soweit Dateien nach Abschluss des Auftrags noch bei der Auftragnehmerin vorhanden sind, dürfen sie für Nachbesserungen, Rückfragen oder spätere Folgeaufträge desselben Auftraggebers aufbewahrt und verwendet werden.
Dateien werden gelöscht, sobald sie für die Auftragsabwicklung, berechtigte Nachweis- oder Sicherungszwecke und mögliche Folgearbeiten nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und persönliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner werden verarbeitet, soweit dies insbesondere für folgende Zwecke erforderlich ist:
Bearbeitung von Anfragen,
Erstellung von Angeboten,
Durchführung und Abrechnung von Aufträgen,
geschäftliche Kommunikation,
Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere Name, Unternehmen, Funktion, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Durchwahl, E-Mail-Adresse sowie Auftrags- und Rechnungsdaten gehören.
Eine gesonderte Einwilligung ist nur erforderlich, soweit die Datenverarbeitung nicht auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruht.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer gesonderten Datenschutzinformation bereitgestellt.
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Krefeld Gerichtsstand.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand Juli 2026